
Als stehendes Gewerbe bezeichnet man Gewerbebetriebe, die weder dem Reisegewerbe, noch dem sogenannten Marktgewerbe zuzurechnen sind. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, für die im Interesse der Allgemeinheit und zur Gefahrenabwehr eine besondere Genehmigung Voraussetzung ist (Gas, Elektrik), handelt es sich um ein freies Gewerbe und kann daher grun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stehendes_Gewerbe

Zum st. G. gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe (§ 55 GewO) oder dem Marktverkehr (§ 64) zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 II GewO) ist nicht Voraussetzung. Von den gesetzlich abschließend genannten Gewerbearten abgesehen, für die im Interesse der ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Stehendes_Gewerbe.htm

Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe (§ 55 GewO) oder dem Marktverkehr (§ 64) zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 II GewO) ist nicht Voraussetzung. Von den gesetzlich abschließend genannten Gewerbearten abgesehen, für die im ...
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Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb , dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe (§ 55 GewO) oder dem Marktverkehr (§ 64) zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 II GewO) ist nicht Voraussetzung. Von den gesetzlich abschließend genannten Gewerbearten abgesehen, für die im Interesse der Gefahrenabwehr eine besonder......
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